Kfz-Versicherung

In wenigen Schritten zu Ihrem Tarif 

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TIPP: Nutzen Sie den VHV-KFZ-Tarifrechner mit Online-Antrag und Sie erhalten Ihre eVB Nummer sofort.


Die richtige Kfz-Versicherung für Ihren Bedarf

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Motorräder mit Saison-Kennzeichen - Onlinerechner: Krad

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) VHV Versicherungen

Eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist erforderlich, um ein Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anzumelden. Alle zur An- und Ummeldung erforderlichen Daten zwischen den Versicherern und den Zulassungsbehörden können jetzt papierlos ausgetauscht werden. Vor Einführung der eVB-Nummer wurde die Versicherungsbestätigung Doppelkarte bzw. Deckungskarte genannt.


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Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug. 


Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer, Beamter oder als weibliche Autofahrerin besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.


Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.


Autoversicherer muss für Crash auf Rennstrecke aufkommen.
Immer wieder gibt es vor Gericht Streitigkeiten darüber, ob eine Autoversicherung für einen Schaden aufkommen muss, der vom Versicherten auf einer Rennstrecke verursacht wurde. Das Landgericht Hannover hat aktuell einem Autofahrer recht gegeben, der aufgrund einer Fahrt auf einer Rennstrecke einen Totalschaden mit seinem Fahrzeug erlitt.

Im konkreten Fall wurde die Versicherung dazu verurteilt, einen Schaden in Höhe von über 13.000 Euro zu regulieren. Dieser war auf einer Rennstrecke in Oschersleben entstanden, auf der der Autofahrer mit seinem Fahrzeug unterwegs war. Konkret handelte es sich um ein Treffen Freunde asiatischer Fahrzeuge, bei dem der Versicherte bei einer Geschwindigkeit von über 150 sein Auto regelrecht zu Schrott fuhr.

Da der Versicherte eine Vollkaskoversicherung hat, wollte er den Schaden von dieser erstattet bekommen. Das entscheidende Argument des Autofahrers, welches in der Form von seinem Rechtsanwalt vorgetragen wurde, war, dass es sich bei der Veranstaltung eben nicht um ein Autorennen gehandelt habe, sondern der Autofahrer hätte vielmehr an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen. Darüber hinaus spiele auch die grobe Fahrlässigkeit keine Rolle, da der Versicherer in diesem Fall ebenfalls den Schaden regulieren müsse. Da die Versicherung nicht in der Lage war, nachzuweisen, dass es sich doch um ein Autorennen gehandelt habe, gab das Landgericht Hannover dem Autofahrer letztendlich recht.

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